Für Besucher:innen
Wir wollen, dass Ihre Angehörigen schnell gesund werden, Dazu gehört auch der soziale Kontakt mit der Familie, mit Freunden und Bekannten. Allerdings ist es wichtig, dass Sie dafür ein paar Regeln beachten.
Besuch ist immer herzlich willkommen und trägt zum Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten bei. Dennoch bitten wir Sie um Rücksichtnahme auf die weiteren Patientinnen und Patienten sowie um Beachtung der Stationsabläufe. Daher empfehlen wir, die Besuchsdauer und die Besucherzahl im Rahmen zu halten.
Die medizinischen und pflegerischen Abläufen auf den Stationen sind unterschiedlich, daher können auch die Besuchszeiten variieren. Wann der beste Zeitpunkt für Besuch ist, erfragen Sie bitte direkt auf Station.
Unsere generelle Besuchszeit ist 11.00 bis 20.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass ab 22 Uhr Nachtruhe herrscht.
Die Hygiene spielt eine entscheidende Rolle bei der Genesung unserer Patientinnen und Patienten. Daher bitten wir die Angehörigen und Besuchenden:
- die ausgewiesenen Besuchertoiletten auf den Fluren und nicht die Patiententoiletten zu nutzen,
- sich statt auf die Bettkante auf einen der im Zimmer bereitgestellten Stühle zu sitzen,
- die Desinfektionsmittelspender nutzen, die Sie in den Patientenzimmern, Stationszugängen und öffentlichen Bereichen vorfinden. Denn immer noch ist die einfachste und erfolgreichste Methode sich vor ansteckenden Keimen zu schützen, die Händedesinfektion.
Bei Patientinnen und Patienten mit Isolationspflicht bitten wir darum, den Anweisungen des Personals zu folgen und die Hygiene-Richtlinien strikt einzuhalten.
Rund um die Krankenhäuser stehen Ihnen öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Zur An- und Abfahrt von gehbehinderten Patientinnen und Patienten können die Auffahrten unmittelbar vor den Haupteingängen genutzt werden. Bitte achten Sie darauf, die Zufahrt möglichst schnell wieder frei zu machen.
Auf dem Gelände der Krankenhäuser herrscht außerhalb der markierten Parkplätze absolutes Parkverbot. Parkplätze für Schwerbehinderte sind gesondert ausgewiesen.
Wir weisen darauf hin, dass die Ordnungsbehörden auch den ruhenden Verkehr im Bereich des Krankenhauses kontrollieren und berechtigt sind, bei Verstößen ggf. Verwarngelder zu verhängen.